TIERWOHLKENNZEICHEN UND GESETZLICHE PFLICHTANGABEN
Kabinett beschließt Tierwohlkennzeichnungsgesetz - was Sie wissen müssen | 02.06.2020
Für die Haltung von Tieren gibt es gesetzliche Standards und verschiedene Labels und Siegel die Auskunft über das Tierwohl geben. Ziel des BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) ist, Deutschland zum Vorreiter beim Thema Tierwohl zu machen. Das Tierwohlkennzeichen soll für Verbraucher klar sichtbar machen, welche Produkte für mehr Tierwohl stehen.
Durch die einheitliche Kennzeichnung der Produkte mit dem Haltungsformsiegel können sich Verbraucher einen besseren Überblick verschaffen und das Wohl des Tieres – von weniger bis mehr - besser beurteilen und einordnen.
Das Bundeskabinett hat bereits den Gesetzesentwurf für die Einführung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens beschlossen. Im Februar 2019 wurde das erste geplante Tierwohlkennzeichen für Schweine vorgestellt - weitere Tierarten sind geplant. Die Kennzeichnungskonzepte basieren auf wissenschaftlichen Kritierien und praktischen Erfahrungen beispielsweise aus der Brancheninitiative Tierwohl.
Um sich als Hersteller in der Fleischindustrie als Vorreiter am Markt zu positionieren, ist eine frühzeitige Umsetzung der Kennzeichnungsanforderungen notwendig.
Tierwohllabel und -siegel – alle Informationen zur Haltungsform auf einen Blick
Die Brancheninitiative Tierwohl hat bereits eine Kennzeichnung der Lebensmittel in der Fleischindustrie mit der Haltungsform etabliert, um so dem Verbraucher mehr Transparenz über das Tierwohl und die Herkunft zu liefern. Die Kennzeichnung mit der Haltungsform wird bereits von einigen Supermärkten, wie zum Beispiel Aldi, Aldi Süd, Edeka, Kaufland, Lidl, Netto, Penny und Rewe gefordert und umgesetzt.
Auch der Verbraucher fordert mehr Transparenz in Bezug auf die Haltung der Tiere bei der Wahl seiner Lebensmittel. Anhand unterschiedlicher Kriterien, wie z.B. Platz, Haltung, Beschäftigung und Fütterung wird die jeweilige Haltungsform von 1 bis 4 zugeordnet. Die Mindestanforderungen zur Erreichung des Siegels unterscheiden sich abhängig der Mastarten wie Hähnchenmast, Putenmast, Schweinemast, Milchviehhaltung oder Rindermast.
Der Verbraucher hat die Möglichkeit durch das Haltungsformsiegel zu erkennen unter welchen Bedingungen die Tiere aufgewachsen sind.
Das Siegel „Haltungsform“ auf einen Blick
Die hier aufgeführten Einstufungen in die jeweilige Haltungsform entsprechen dem Stand März 2020. Die Anforderungen werden in regelmäßigen Abständen überarbeitet.
Die Haltungsformsiegel lassen sich am einfachsten in Form von Etiketten auf dem entsprechenden Lebensmittel oder der Lebensmittelverpackung aufbringen. Neben der Initiative des Haltungsformsiegels existieren bereits spezielle gesetzliche Vorgaben zur Kennzeichnung in der Fleischindustrie, bei denen ein Etikett als Informationsträger dienen kann.
Pflicht zur Herkunftsangabe bei Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch
Die Angabe der Herkunftsinformationen bei frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch ist EU-weit verpflichtend anzugeben. Grundlage für diese Kennzeichnung ist die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung in Verbindung mit der Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission (EU) Nr. 1337/2013.
Folgende Pflichtangaben müssen beachtet werden:
Aufzuchtsland und Schlachtland des Tieres
liegen Geburt, Aufzucht und Schlachtung der Tiere nachweisbar in einem einzigen EU-Mitgliedstaat oder Drittstaat, darf die Angabe „Ursprung“ verwendet werden
Mischpackungen, in denen Fleisch derselben oder verschiedener Tierarten zusammen abgegeben wird, ist mit unterschiedlichen Informationen aufzuführen
Für Hackfleisch und Abschnitte (Trimmings) gibt es Sonderregelungen
zusätzliche freiwillige Angaben zur Herkunft sind zulässig
Vermischung von Fleisch unterschiedlicher Herkunft in der Produktionskette wird durch Vorgaben zur Partienbildung begrenzt: Es wird ein Rückverfolgbarkeits- und Überwachungssystem über die gesamte Produktionskette anhand eines Codes etabliert.
Gesetzliche Anforderungen zur Rindfleischetikettierung
Durch das Auftreten von BSE entstand beim Verbraucher ein Vertrauensverlust, welcher einen enormen Rückgang des Rindfleischkonsums mit sich brachte. Zur Schaffung von Transparenz im Herstellungsprozess von Rindfleisch wurde die obligatorische Etikettierung für Rindfleisch eingeführt. Die Rückverfolgbarkeit über alle Vermarktungs- und Erzeugungsstufen ist somit gewährleistet. Rechtliche Grundlage für die Etikettierung von Rindfleisch ist die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung in Verbindung mit der Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission (EG) Nr. 1825/2000.
Bei den Pflichtangaben der Rindfleischetikettierung handelt es sich um folgende Angaben:
Referenznummer/Referenzcode Diese Nummer dient zur Rückverfolgbarkeit des Fleisches zu einem Tier oder einer Gruppe von Tieren.
Geboren/Gemästet/Geschlachtet in: Anzugeben ist das entsprechende EU-Mitgliedstaat oder das Drittland. Erfolgen Geburt/Mast/Schlachtung in einem Land, kann vereinfacht der Begriff „Herkunft“ angegeben werden.
Zerlegt in: Anzugeben ist das entsprechende EU-Mitgliedstaat oder das Drittland, in dem die Zerlegung erfolgt ist
Zulassungsnummer des Schlachtbetriebs
Zulassungsnummer des Zerlegebetriebs
Bei nicht vorverpacktem Fleisch, Rinderhackfleisch und Fleisch aus Drittländern gelten zusätzliche gesetzliche Anforderungen. Freiwillige Zusatzangaben sind möglich, müssen jedoch objektiv und durch die Kontrollbehörde prüfbar sowie für den Verbraucher verständlich sein.
Durch Vor-Ort-Kontrollen wird die obligatorische Etikettierung überwacht. Liegt ein Verstoß gegen die Rindfleischetikettierung vor, werden unterschiedliche Maßnahmen, wie z.B. die Einleitung eines Bußgeldverfahrens, ergriffen.
Lösungen zur Fleichkennzeichnung und -etikettierung
Generell gibt es viele Möglichkeiten zur Kennzeichnung in der Fleischindustrie. Die Auswahl der richtigen Technologie ist unter anderem abhängig von: der Produktionsumgebung, der Produktionsgeschwindigkeit, der Produktvielfalt, der Produktformate und der Anzahl der Produkte. Im Folgenden informieren wir Sie über mögliche Lösungen.
Etiketten
Die Etiketten zur Kennzeichnung in der Fleischindustrie müssen den Anforderungen der Lebensmittelkennzeichnung gemäß der Verordnung (EU) 10/2011 entsprechen. Ob Blankoetiketten zum Bedrucken oder vorgefertigte Etiketten - dank unserer eigenen Etikettenproduktion bieten wir Ihnen höchste Qualität und eine schnelle Lieferung.
Einsatz von Etikettendruckern
Durch den Einsatz von Etikettendruckern können die Haltungsformlabel oder Informationsetiketten direkt in der Produktionsstätte gedruckt werden. Als Partner namhafter Hersteller von Etikettendruckern, Thermotransferdruckern und Inkjetdruckern, bietet b+b Ihnen die passende Lösung für Ihre Anforderungen - abhängig der Produktionsgeschwindigkeit, der Anzahl der zu kennzeichnenden Produkte und der Produktionsumgebung. Mit Hilfe ausgewählter Etikettendrucker können die Informationen auf den Etiketten lebensmittelecht gedruckt werden und sind insbesondere für den Verbraucher gut lesbar.
Einsatz von Druck-Spende-Systemen
Der Einsatz von Etikettendruckspendern ist generell möglich. Hier werden die Informationen auf das Etikett gedruckt und anschließend auf das Produkt appliziert. Der neue Etikettendruckspender EDS 420i | EDS 620i von b+b eignet sich für die Umsetzung der Pflichtangaben. Dieser ist kompakt, robust und lässt sich flexibel in Ihre Produktionslinie integrieren.
Einsatz von Etikettendesign- und Automationsoftware
Mit Hilfe einer Etikettensoftware können Sie Ihre Etiketten direkt mit dem Tierwohlsiegel ebenso wie Pflichtangaben gestalten und drucken. Die Etikettensoftware Labelsplatform 4 von b+b ermöglicht Ihnen eine einfache Umsetzung der Anforderungen in der Fleischindustrie.
Einsatz von halb- oder vollautomatischen Etikettieranlagen
Abhängig vom Produktionsvolumen und der geforderten Taktzahl entscheiden sich die Hersteller für halb- oder vollautomatische Etikettieranlagen. In der Lebensmittelherstellung müssen entsprechende Hygienevorschriften in der Produktion beachtet werden.
Abhängig des Produkt- oder des Verpackungsformats können verschiedene Standardsysteme von b+b zu Einsatz kommen. Ob Ober-, Unter-, Seiten-, Rundum- oder Verschlussetikettierung - b+b bietet Ihnen die passende Lösung. Neben den Standardetikettiermaschinen bietet b+b auch entsprechende Sonderlösungen, abgestimmt auf Ihre Produkt- und Verpackungsformate, ebenso wie Ihre Anforderungen.
Produktrückverfolgung durch Serialisierung
Das Thema Produktrückverfolgung gewinnt auch in der Fleischindustrie immer mehr an Stellenwert. Produktrückrufe können das Image oder die Marke des Unternehmens stark schädigen. Insbesondere durch die steigende Kommunikationsgeschwindigkeit durch Social Media und der Digitalisierung der Kommunikation werden Informationen immer schneller verbreitet und können zu großen Imageschäden führen. Durch Produktkennzeichnung und Produktverfolgung können die Wege des Produktes schneller nachvollzogen und so ein Produktrückruf schneller vollzogen werden. b+b bietet Ihnen alle notwendigen Hardware- oder Softwarekomponenten zur Serialisierung Ihrer Produkte.
Welche Technologie ist für Ihr Unternehmen die wirtschaftlich beste Lösung?
Die Frage nach der richtigen Technologie zur Umsetzung der Lebensmittelverordnung bedarf immer einer differenzierten Beurteilung der Möglichkeiten und der Betrachtung Ihrer Produktion und Anforderungen. b+b hilft Ihnen gerne dabei, die wirtschaftlich beste Komplettlösung für Ihr Unternehmen zu finden, um Ihre Anforderungen.
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